Nach beschlossener Indizierung des aktuellen Albums „Liebe ist für alle da“ (Mindbreed Rezension) aufgrund eines darauf enthaltenen Tracks und einem Teil des Artworks, welches eine „jugendgefährdende Darstellung von sadomasochistischen Praktiken“ enthielte, reichten Rammstein sowie ihr Label Universal vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage sowie einen Antrag auf Eilrechtsschutz ein.

Letzterem wurde am 31. Mai entsprochen, sodass das Album in Kürze wieder in der Originalfassung vertrieben werden, und das indizierte Stück wieder auf Konzerten gespielt werden darf.


In seiner Entscheidung den Antrag auf Eilrechtsschutz betreffend argumentierte das Verwaltungsgericht, die Bundesprüfstelle hätte „die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Indizierung eines der Kunst dienenden Werkes nicht in der gebotenen Weise beachtet“ sowie „im Rahmen ihrer Erwägungen offensichtlich wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht einbezogen und damit ihre Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt„.


Die Bundesprüfstelle könne ferner keine ausreichenden Beweise für ihre Behauptung vorlegen, „das Lied stelle in befürwortender Art und Weise dar, wie einem anderen Menschen ohne jegliches Mitgefühl und ohne jede Reue seitens der handelnden Person schlimmste Schmerzen und Verletzungen zugefügt würden„.

Ferner kritisiert das Gericht, dass „soweit sich die BPS insoweit auf vermeintlich befürwortende Passagen (…) bezieht, unterlässt sie einerseits eine Rückbeziehung auf das immer wieder betonte künstlerische Stilmittel der Gruppe R., ihre Texte aus Sicht des „Bösen“ darzubieten, ohne damit die Übernahme dieser Rolle als erstrebenswert zu propagieren, und blendet zudem den im Verhältnis zu den übrigen völlig gegensätzlichen Inhalt der fünften Strophe aus.


Bezüglich des Artworks stellte das Verwaltungsgericht fest, dass „von der auf dem Booklet abgedruckten fotografischen Darstellung (…) wohl nur schwerlich verrohende Einflüsse (…) ausgehen“ dürften. Zudem sei der Aspekt der Kunstfreiheit von der Bundesprüfstelle nicht ausreichend berücksichtigt worden.



Eine Entscheidung über die zusammen mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz eingereichten Klage steht noch aus. Das bisherige Urteil kann auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Lichte, die Rammstein vertreten, eingesehen werden.


Das Album „Liebe ist für alle da“ wurde am 5. November 2009, kurz nach seinem Erscheinen, auf Antrag von Ministerin von der Leyen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert (Mindbreed berichtete). Die Bundesprüfstelle hat das Album inzwischen von der Liste der indizierten Medien gestrichen.



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