Am heutigen Tag wurde der Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Tape-Sängerin Dacia Scholpp-Bridges und ihrer früheren Band bzw. deren Label, beigelegt.
Dacia hatte am 03.08.2004 die Band auf eigenen Wunsch verlassen, und Mitte Januar diesen Jahres eine Einstweilige Verfügung gegen die Nutzung des Bandnamens erwirkt (Mindbreed berichtete).

Darin wurde unter Androhung von zwei Jahren Haft oder einer Ordnungsstrafe von 250.000€ verboten, Tonträger unter dem Namen Tape herzustellen, zu vertreiben, anzubieten oder zu bewerben.

Dacias Anwalt argumentierte, „Mit der Namensangabe ´Tape´ erwecken Sie beim Käufer den falschen Eindruck, als handele es sich um Originalprodukte, welche unter Mitwirkung meiner Mandantin entstanden sind.“ (Zitat aus dem anwaltlichen Schreiben)

 

Tiefdruck Musik hatte gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, welcher heute zur Verhandlung kam.
Auf Anraten des Richters zog Dacia die Einstweilige Verfügung und die Strafanträge zurück.

 

Über die Hintergründe der gesamten Aktion lässt sich in Hinblick auf die Umstände von Dacias Austritt aus Tape nur spekulieren.

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