Der Real-Schockerfilm „Rohtenburg“, der das Thema des Kannibalismus behandelt und an den Fall Armin Meiwes erinnert, wird am kommenden Donnerstag nicht in den Kinos starten. Meiwes fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und seine Anwälte sorgten für Verhinderung des Kinostarts.
Der Filmverleih „Senator“ hat bereits am 3. März eine offizielle Stellungsnahme veröffentlicht:
„Wie heute Morgen bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt dem Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die US-Produktionsfirma Atlantic Streamline
stattgegeben und den Kinostart des Filmes „Rohtenburg“ untersagt.„
Armin Meiwes, der „Kannibale“, hatte gegen die Aufführung des Filmes ROHTENBURG, mit
Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte
einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diesen Antrag hatte das
Landgericht Kassel zunächst zurückgewiesen. Die Anwälte von Armin Meiwes legten hiergegen
Beschwerde ein, die Anhörung fand am Dienstag, den 28. Februar,
statt.
Der Vorstandsvorsitzende von Senator Entertainment AG, Dr. Christopher Borgmann, und
Helge Sasse, einer der neuen Mehrheitseigner und Aufsichtsratsvorsitzender der Senator,
(beide von Beruf Rechtsanwalt) äußerten sich bestürzt über die Entscheidung:
„Sollte die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen
bestätigt werden, so hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende
Auswirkungen. Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen
der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein
soll.
Die Behandlung des Themas durch das Gericht ist über die Maßen nachlässig und die
Begründung in keiner Weise nachvollziehbar. Sie steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung,
insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichtes.“
Die Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions, die der Antragsgegner der einstweiligen
Verfügung ist, hat bereits angekündigt, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung
des Gerichts auszuschöpfen…
Autor: Eniz












