Selbst „kleinste Tonfetzen“ sind urheberrechtlich geschützt, befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Kraftwerk hatte zuvor gegen Moses Pelham geklagt, der in seinem 1997 zusammen mit Sabrina Setlur eingespielten und veröffentlichten Song „Nur mir“ eine knapp zwei Sekunden lange Sequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ gesampelt und als fortlaufende Hintergrundsequenz verwendet hatte. Kraftwerk sahen darin ihre Urheberrechte verletzt.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes umfasst der Urheberschutz für ein musikalisches Werk den gesamten Tonträger und somit auch jeden noch so kurzen Ausschnitt, was wiederum keine unauthorisierten Ausnahmen vom Urheberschutz erlaube.
Jedoch verwiesen die Richter ebenfalls auf einen Abschnitt des Urheberrechts, der die „freie Benutzung“ erlaube, sofern das neue Werk „einen so großen Abstand hält, dass es als selbstständig anzusehen ist“.
Dieser Abschnitt enthält aber wiederum Ausnahmen, so dürfen ganze Melodien nicht kopiert werden, und kopierte Ausschnitte müssen vom neuen Künstler wenn möglich immer selbst neu eingespielt werden.
Der Bundesgerichtshof wies den Streit nun an das Oberlandesgericht Hamburg zurück, welches nun prüfen soll, ob das Sample von Pelham rechtmäßig benutzt werden durfte.
Ob die Klage von Kraftwerk nachvollziehbar eher übertrieben ist, und es in Zeiten der Musikpiraterie über Filesharing und Co. keine wichtigeren Probleme gibt, sei dahingestellt.
Es bleibt nur zu hoffen, dass durch solche „Vorreiter“ nicht bald ganze Klagewellen die Musikszene überziehen, da sich gerade im elektronischen Musikbereich das Verwenden von Sampeln aus Filmen und anderen Musikstücken einer großen Beliebtheit erfreut.
Foto: Kraftwerk.de












